Kompetenz und Sachverstand im Bereich Brandschutz
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Türe, Tore und Feststellanlagen

  • Brandschutztür T90-RS 2-flüglig mit Feststellanlage + Raucherkennungsmodul
  • Brandschutztür T30-RS 2-flüglig verglast mit Feststellanlage + Raucherkennungsmodul

Als dringende Empfehlung gilt: Brandschutztüren sollten mit einem Aufkleber "Brandschutztür" versehen werden

Es ist sinvoll diesen Aufkleber zu verwenden, da Keile und anderen Blockaden das Türblatt, Türlippen oder Dichtungen nachhaltig schädigen können und natürlich auch die Funktion einer Brandschutztür im Brandfall nicht gegeben ist. Gebäudeschäden und Personenschäden können die Folgen sein. Der Betreiber muss seine Mieter/Mitarbeiter hinsichtlich der Brandschutztüren nachweißlich unterwiesen haben. Ferner sollten die Türen eben mit einer Kennzeichnung "Brandschutztür, feststellen, verkeilen, blockieren ist verboten!" gekennzeichnet werden.

Wenn die Mieter/Mitarbeiter nicht über das Vorhandensein dieser Brandschutztüren im Bilde sind, kann man ihnen auch kein Vorwurf machen, wenn es zu einem Brandüberschlag in einen weiteren Brandabschnitt kommt, jedoch dem Betreiber, wenn er seine Mieter/Mitarbeiter nicht nachweislich unterwiesen hat oder eben die Brandschutztüren kennzeichnet.

Wie oft müssen Brandschutztüren und Tore geprüft werden?

Gemäß ASR1.7 Punkt 10.2 (3) sind Brandschutztüren und -tore nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen. Feststellanlagen sind einmal monatlich durch den unterwiesenen Betreiber zu testen und einmal jährlich durch den Sachkundigen zu testen, warten und ggfs. instandzusetzen. Siehe Merkblätter

Asbest in Brandschutztüren

An dieser Stelle wird es für alle Beteiligten kompliziert. Betreiber, Prüfdienste und nicht zu letzt auch betroffene Personen, die in Bereichen Arbeiten, die hinter Brandschutztüren liegen, interessiert das Thema. Über den Folgenden Link "Asbest in Brandschutztüren und -toren" finden sie eine stetig wachsende Tabelle. Hier haben wir bei den Herstellern angerufen und um ein Statement gebeten, bis wann Asbesthaltige Stoffe in deren Produkten verbaut wurden. Das haben wir nicht gemacht um die jeweiligen Firmen an den Pranger zu stellen, sondern um zu Informieren! Nicht mehr und nicht weniger. Solange belastete Türen nicht angebohrt oder anderweitig manipuliert wurden ist das Risiko austretenter Asbestfasern gering. Wenn jedoch Manipulationen in Bereichen durchgeführt wurden, die nicht dafür vorgesehen waren, so ist das Risiko eben nicht mehr gering.

"Neue Bezeichnungen" für Brandschutztüren

Die Klassifizierung von Brandschutztüren hat sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt, um den Anforderungen an Sicherheit und Präzision besser gerecht zu werden. Die alten Bezeichnungen nach DIN 4102 und die neuen europäischen Klassen nach DIN EN 13501 unterscheiden sich in mehreren wichtigen Punkten.

1. Klassifizierungssystem:

  • DIN 4102: Diese deutsche Norm klassifiziert Bauteile in Feuerwiderstandsklassen wie F30, F60, F90, F120 und F180, wobei die Zahl die Dauer in Minuten angibt, die das Bauteil einem Normbrand standhält1.
  • DIN EN 13501: Die europäische Norm bietet eine detailliertere Klassifizierung mit neun Zeitstufen: 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180 und 240 Minuten1. Zudem werden mehrere Leistungskriterien berücksichtigt, wie Tragfähigkeit ®, Raumabschluss (E), Wärmedämmung (I), Wärmestrahlung (W), mechanische Stabilität (M), Rauchdurchlässigkeit (S) und selbstschließende Eigenschaft ©2.

2. Leistungskriterien:

  • DIN 4102: Diese Norm berücksichtigt hauptsächlich drei Kriterien: Tragfähigkeit, Raumabschluss und Wärmedämmung1.
  • DIN EN 13501: Die europäische Norm ist umfassender und berücksichtigt zusätzliche Kriterien wie Wärmestrahlung, mechanische Stabilität und Rauchdurchlässigkeit2.

3. Bewertung der Leistungskriterien:

  • DIN 4102: Ein Bauteil gilt als feuerbeständig, solange alle drei Hauptkriterien erfüllt sind. Sobald eines dieser Kriterien nicht mehr erfüllt wird, gilt der Feuerwiderstand als gebrochen1.
  • DIN EN 13501: Die europäische Norm erlaubt eine isolierte Bewertung der einzelnen Leistungskriterien. Ein Bauteil kann beispielsweise für seine Tragfähigkeit ® und Raumabschluss (E) separat bewertet werden2.

Vorteile der neuen europäischen Klassen:

  • Präzisere Klassifizierung: Die detaillierteren Zeitstufen und zusätzlichen Leistungskriterien ermöglichen eine genauere Bewertung der Brandschutzleistung2.
  • Höhere Sicherheit: Durch die Berücksichtigung von mehr Kriterien wird die Sicherheit in Gebäuden erhöht, da die Türen umfassender getestet und klassifiziert werden2.
  • Europäische Einheitlichkeit: Die DIN EN 13501 sorgt für eine einheitliche Klassifizierung innerhalb Europas, was den grenzüberschreitenden Handel und die Vergleichbarkeit von Produkten erleichtert2.

Quelle:1 bba-online.de; 2feuertrutz.de