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RWA - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Wir prüfen ihre RWA Anlagen nach der DIN 18232 / DIN 31051 / DIN 14675-1 . Hierbei werden sie über die anstehenden Maßnahmen und den Prüfvorgang informiert. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollten beim Prüfen der RWA Anlagen die Zugänge zu den RWA Fenstern, RWA Auslöseeinheiten und sonstigen zugehörigen Teilen (RWA Taster, RWA Zentrale, anderweitige Auslösestellen, z. B. Rauchmelder oder Regensensor) frei zugänglich sein und ggfs. Leitern bereitgestellt werden. Natürlich haben wir auch Leitern an Board, jedoch ist es manchmal baulich so gegeben, das unsere Leitern einfach nicht an die verwinkelt verbauten oder sehr hoch gelegenen RWA Fenster oder Rauchmelder heranreicht.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind wichtig für die Ableitung von Rauch und Hitze aus Gebäuden durch Dachkuppeln oder Fenster, um Flucht- und Rettungswege freizuhalten. Diese Anlagen fördern die Belüftung des Gebäudes durch Frischluftöffnungen im unteren und Abzugsöffnungen im oberen Bereich. Der Kamineffekt verstärkt den Rauchabzug und sorgt für eine schnellere Ableitung des Rauchs.

Die Inspektion und Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen) unterliegen festen Vorschriften. Nachfolgend erläutern wir die relevanten Regelungen und den Ablauf einer Wartung.

Vorschriften für die Wartung von RWA-Anlagen

Es gibt diverse legislative Vorgaben (Grundgesetz, StGB, MBO, MPrüfVO), technische Normen (DIN 18 232 Teil 2, DIN 57 833 Teil 1), Versicherungsrichtlinien (VdS, CEA, AFB) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, die eine zyklische Wartung von RWA-Anlagen postulieren. Diese Wartung muss mindestens einmal jährlich und gemäß den Spezifikationen des Herstellers durch eine zugelassenen Fachfirma erfolgen.

Zusätzlich sollte der Betreiber mindestens einmal zwischen den Wartungsintervallen eine visuelle Inspektion vornehmen. Sowohl die Wartung als auch die Sichtprüfung müssen dokumentiert werden.

RWA-Wartung durch qualifizierte Fachfirmen

Die Wartung einer RWA-Anlage erfordert spezifische Fachkenntnisse. Deshalb dürfen nur qualifizierte Fachfirmen oder Fachpersonen mit entsprechender Sachkunde diese Wartung durchführen. Diese Sachkunde wird durch Schulungen des Herstellers erworben.

Wartung einer RWA-Anlage

Die Wartung einer RWA-Anlage umfasst sowohl die Pflege als auch die Evaluierung der Funktionalität und Betriebsbereitschaft. Dabei werden alle Komponenten der Anlage inspiziert, einschließlich:

  • Unterschiedlicher Arten von Öffnungen (Lichtkuppeln, Dunkelklappen, Jalousien, Doppelklappen, Lichtbandklappen und Fensterflügel)
  • Steuerleitungen
  • Öffnungsmechanismen
  • Bedien- und Auslösegeräte

Es wird zudem geprüft, ob bauliche Veränderungen, wie das Einziehen neuer Trennwände, die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinflussen. Verbrauchte Materialien, wie alte Sensoren, CO² Patronen, Akkus usw. werden ausgetauscht, und Pflegearbeiten wie Reinigen oder Schmierung von bestimmten Stellen werden bei Bedarf durchgeführt.

Abschließend werden alle Ergebnisse und Maßnahmen in einem Kontrollbuch/Protokoll dokumentiert, das bei Bedarf dem Betreiber, den Behörden oder Versicherungsunternehmen vorgelegt werden muss.

Prüfung der RWA-Anlage durch einen Prüfsachverständigen

Vor der ersten Inbetriebnahme und anschließend alle 3-6 Jahre (je nach Bundesland) müssen RWA-Anlagen von einem Prüfsachverständigen evaluiert und zertifiziert werden. Dies gilt für Anlagen in Versammlungsstätten, Verkaufsstätten und Industriebauten. Die Prüfverordnungen der Bundesländer bilden die Grundlage.

Der Prüfer fokussiert sich auf:

  • Funktionsfähigkeit der Anlage
  • Übereinstimmung mit den Vorgaben der Baugenehmigung
  • Einhaltung der Wartungsintervalle (Wartungsvertrag)
  • Bauliche Veränderungen (Notwendigkeit einer Nutzungsänderung)

Die Ergebnisse der Prüfung werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert und dem Betreiber ausgehändigt.

Kosten der RWA-Wartung

Die Kosten für die RWA-Wartung variieren je nach Größe und Komplexität der Anlage. Im Allgemeinen liegen die jährlichen Wartungskosten im Bereich von einigen hundert bis mehreren tausend Euro. Ein Wartungsvertrag mit einem akkreditierten Fachbetrieb stellt sicher, dass die Wartung automatisch erfolgt und die Anlage den Sicherheitsstandards entspricht. Die Wartungskosten sind somit eine Investition in die Sicherheit.

Folgen bei Nichteinhaltung der Wartungsintervalle

Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die regelmäßige Wartung und Prüfung der RWA-Anlage durchgeführt wird. Eine Vernachlässigung dieser Pflicht kann gravierende Konsequenzen haben, wie den Verlust von Menschenleben oder die Insolvenz des Unternehmens. Mögliche Konsequenzen sind Verletzungen, Beschädigung von Maschinen und Waren, Produktionsausfälle und der Verlust des Versicherungsschutzes, falls die Wartungsintervalle nicht eingehalten werden.

Regelmäßige Wartung und Pflege verlängern zudem die Lebensdauer der RWA-Anlage. Ein Wartungsvertrag stellt sicher, dass die Wartungen regelmäßig durchgeführt werden.

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