Die Maßnahmen gegen Brände werden in den Technischen Regeln für
Arbeitsstätten (ASR 2.2) vorgegeben. Die Technischen Regeln für
Arbeitsstätten geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und
Hygienesowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse
für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim
Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.