Kompetenz und Sachverstand im Bereich Brandschutz
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Rauch- & Wärmeabzüge

Kunde 1

Ersteinsatz

Hier sind wir zu einem Entstöreinsatz gerufen worden und haben 2 CSP Antriebe gefunden, wo die Messwerte mal so überhaupt nicht gepasst haben. Vermutet wird hier ein Leitungsschaden. Also das jemand eine Schraube oder einen Nagel in die Leitung getrieben hat. Auch ein gequetschtes Kabel oder ein angebohrter Antrieb kann hier die Ursache sein.

Gemessen wurde: WS-BN -1,3 kΩ  |  WS-GN - 285,6 kΩ  |  BN-GN - 1,86 MΩ

Haben sollten wir: WS-BN -5 MΩ  |  WS-GN - 2 MΩ  |  BN-GN - 2 MΩ


Folgeeinsatz

Das Ziel ist es, wieder eine 100%ige Einsatzbereitschaft herzustellen. Hierzu haben wir das Kuppeldach demontiert, die Befestigung der Kette vom Fensterflügel gelöst. Im weiteren Verlauf dann erneut die Antriebe, als auch die Verbindungsleitung der Antriebe erstmalig durchgemessen.

Anschließend die Antriebe demontiert und vor Einbau der neuen Antriebe diese durchgemessen und auf Funktion überprüft.

Letztendlich ist es so, dass wir immer versuchen herauszufinden, wie es zum Funktionsverlust kam. Es ist zu erwähnen, dass es in diesem Antriebstyp so ist, dass man keine Schäden auf der Platine erkennen kann, da diese vergossen ist. In diesem Fall ist es so, dass hier der Kunde diesen Einsatz wohl auf Garantie abrechnen lassen kann, da es für Velux schwer nachzuweisen sein wird, das hier der Kunde den Schaden verursacht hat.

Fazit: Leider kann man nicht immer feststellen, wer am Ende hier schuld ist und da es für Velux nicht wirtschaftlich ist, hier weitere Zeit in die Überprüfung zu stecken, lässt man es. Ein weiterer Grund ist sicher auch, dass man nach einem erkannten Schaden durch eine Überspannung (220VAC statt 24VDC) nicht zweifelsfrei den Verursacher feststellen kann und dem Dachdecker.

Der Auftragsauslöser (in diesem Fall der Dachdecker) ist bereits mehrere Monate nicht mehr vor Ort gewesen und müsste so (unfairerweise) den Einsatz bezahlen und dann Nachforschungen betreiben, wer hier für den Schaden gesorgt hat. Am Ende wird es dann dem Bauherrn in Rechnung gestellt, was ja aber auch nicht sein kann ...