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Merkblatt RWA Anlagen

Wie oft müssen die Rauchmelder getauscht werden?

Haben Rauchmelder keine Meßwertnachführung werden sie nach VdS 3830 und DIN 14675-1 aller 5 Jahre bei entsprechend geprüften Anlagen getauscht.

In der VdS 3830: 2017-09 (01) steht unter

In der DIN 14675-1:2020-01 steht

9 Fristen 

Sinngemäß: Rauchmelder mit Verschmutzungskompensation sind nach 8 Jahren und Rauchmelder ohne Verschmutzungskompensation sind aller 5 Jahre zu tauschen.

Diese bezieht sich auf Brandmeldeanlagen und gibt vor, das ein Austausch von punktförmigen Rauchmeldern in definierten Zeiträumen zu erfolgen hat: 

  • nach fünf Jahren für automatische Melder ohne Messwertnachführung

beziehungsweise ohne Verschmutzungskompensation, wenn die Einhaltung der Ansprechschwelle bei der Überprüfung vor Ort nicht festgestellt werden kann

  • nach acht Jahren für automatische Melder mit einer mikroprozessorgesteuerten Messwertnachführung oder Verschmutzungskompensation, wenn die Einhaltung der Ansprechschwelle bei der Überprüfung vor Ort nicht festgestellt werden kann.

Die VdS und die DIN 14675-1:2020-01 sind im Grundsatz also der gleichen Meinung!

Auszug LFV Bayern Fachbereich 4
Quelle: LFV Bayern

Auszug LFV Bayern Fachbereich 4
Quelle: LFV Bayern

Auszug LFV Bayern Fachbereich 4
Quelle: LFV Bayern

Auszug LFV Bayern Fachbereich 4
Quelle: LFV Bayern

Auszug aus Betriebsanleitungen
Quelle: verschiedene Hersteller

Auszug LFV Bayern Fachbereich 4
Quelle: LFV Bayern

Quelle: BS-IPS oHG

Quelle: Velux (Anleitungen) & BS-IPS oHG

Velux Abschlußmodule für Motor- & Rauchmelderleitungen

Quelle: Fa. D+H

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