Haben Rauchmelder keine Meßwertnachführung werden sie nach VdS 3830 und DIN 14675-1 aller 5 Jahre bei entsprechend geprüften Anlagen getauscht.
9 Fristen
Sinngemäß: Rauchmelder mit Verschmutzungskompensation sind nach 8 Jahren und Rauchmelder ohne Verschmutzungskompensation sind aller 5 Jahre zu tauschen.
Diese bezieht sich auf Brandmeldeanlagen und gibt vor, das ein Austausch von punktförmigen Rauchmeldern in definierten Zeiträumen zu erfolgen hat:
beziehungsweise ohne Verschmutzungskompensation, wenn die Einhaltung der Ansprechschwelle bei der Überprüfung vor Ort nicht festgestellt werden kann
Die VdS und die DIN 14675-1:2020-01 sind im Grundsatz also der gleichen Meinung!
Auszug LFV Bayern Fachbereich
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Quelle: LFV Bayern
Quelle: Velux (Anleitungen) &
BS-IPS oHG